⚖️ Gesetzliche Pflicht seit 2025

E-Rechnung Pflicht 2025

Das Wachstumschancengesetz macht E-Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend. Was bedeutet das für dich?

📅 Die wichtigsten Termine

01.01.2025

Empfangspflicht

Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.

01.01.2027

Versandpflicht Phase 1

Unternehmen mit >800.000€ Umsatz müssen E-Rechnungen versenden.

01.01.2028

Versandpflicht alle

Alle B2B-Unternehmen müssen E-Rechnungen versenden.

Wer ist betroffen?

✅ Betroffen

  • • Alle B2B-Unternehmen in Deutschland
  • • GmbH, UG, AG, OHG, KG
  • • Selbstständige & Freelancer
  • • Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb

❌ Nicht betroffen

  • • B2C-Geschäfte (an Endverbraucher)
  • • Kleinbetragsrechnungen unter 250€ (bis 2027)
  • • Fahrausweise
  • • Innergemeinschaftl. Steuerbefreiungen (§4)

Welche Formate sind erlaubt?

📄

XRechnung

Reines XML nach EN 16931 – der deutsche Standard

Empfohlen
📑

ZUGFeRD 2.0+

PDF + eingebettetes XML – Profil ab „EN 16931"

Erlaubt
🌍

CII / Factur-X

Cross Industry Invoice – EU-weit gültig

Erlaubt

⚠️ Einfache PDFs, Scans und Papierrechnungen gelten nicht als E-Rechnung.

🎯 Checkliste: Was du jetzt tun solltest

1
E-Rechnungen empfangen können (Postfach einrichten)
2
Tool zum Lesen von XML-Rechnungen bereitstellen
3
Automatische Validierung der Pflichtfelder
4
Dublettenerkennung einrichten
5
Weiterleitung an Buchhaltungssoftware (z.B. sevdesk)
6
Mitarbeiter schulen

E-Rechnungspflicht? ✅ Kein Problem.

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