⚖️ Gesetzliche Pflicht seit 2025
E-Rechnung Pflicht 2025
Das Wachstumschancengesetz macht E-Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend. Was bedeutet das für dich?
📅 Die wichtigsten Termine
01.01.2025
Empfangspflicht
Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
01.01.2027
Versandpflicht Phase 1
Unternehmen mit >800.000€ Umsatz müssen E-Rechnungen versenden.
01.01.2028
Versandpflicht alle
Alle B2B-Unternehmen müssen E-Rechnungen versenden.
Wer ist betroffen?
✅ Betroffen
- • Alle B2B-Unternehmen in Deutschland
- • GmbH, UG, AG, OHG, KG
- • Selbstständige & Freelancer
- • Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
❌ Nicht betroffen
- • B2C-Geschäfte (an Endverbraucher)
- • Kleinbetragsrechnungen unter 250€ (bis 2027)
- • Fahrausweise
- • Innergemeinschaftl. Steuerbefreiungen (§4)
Welche Formate sind erlaubt?
📄
XRechnung
Reines XML nach EN 16931 – der deutsche Standard
Empfohlen📑
ZUGFeRD 2.0+
PDF + eingebettetes XML – Profil ab „EN 16931"
Erlaubt🌍
CII / Factur-X
Cross Industry Invoice – EU-weit gültig
Erlaubt⚠️ Einfache PDFs, Scans und Papierrechnungen gelten nicht als E-Rechnung.
🎯 Checkliste: Was du jetzt tun solltest
1
E-Rechnungen empfangen können (Postfach einrichten)2
Tool zum Lesen von XML-Rechnungen bereitstellen3
Automatische Validierung der Pflichtfelder4
Dublettenerkennung einrichten5
Weiterleitung an Buchhaltungssoftware (z.B. sevdesk)6
Mitarbeiter schulenE-Rechnungspflicht? ✅ Kein Problem.
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