E-Rechnung als Kleinunternehmer
Auch Kleinunternehmer nach §19 UStG müssen ab 2025 E-Rechnungen empfangen können. Was das konkret bedeutet.
💡 Wichtig
Als Kleinunternehmer musst du ab dem 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zum Versenden gilt für dich erst ab 2028.
📅 Fristen für Kleinunternehmer
E-Rechnungen empfangen ⚠️ Gilt jetzt
Du musst XRechnung/ZUGFeRD akzeptieren und verarbeiten können.
Wahlfreiheit beim Versand ✅ Noch ok
Du darfst weiterhin ganz normale PDF- oder Papierrechnungen versenden.
Versandpflicht 🔮 Zukunft
Auch Kleinunternehmer müssen B2B-Rechnungen als E-Rechnung versenden.
Was solltest du als Kleinunternehmer jetzt tun?
E-Mail-Postfach prüfen
Stelle sicher, dass du XML-Anhänge empfangen und öffnen kannst.
XRechnung lesen können
Nutze E-Rechnung Push, um XML-Rechnungen in lesbare Vorschauen umzuwandeln.
Rechnungen validieren
Prüfe automatisch ob alle Pflichtfelder vorhanden sind und Summen stimmen.
Archivierung einrichten
E-Rechnungen müssen GoBD-konform aufbewahrt werden (mind. 10 Jahre).
Besonderheit: Rechnungen ohne MwSt
Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus. Das wirkt sich auf die E-Rechnung aus:
Häufige Fragen für Kleinunternehmer
Muss ich sofort E-Rechnungen versenden?
Nein. Bis Ende 2027 darfst du weiterhin PDF-Rechnungen versenden. Die Versandpflicht gilt erst ab 2028.
Was passiert wenn ich eine E-Rechnung nicht öffnen kann?
Das könnte Probleme bei der Buchhaltung und Steuerprüfung verursachen. Mit E-Rechnung Push bist du in 30 Sekunden startklar.
Reicht der kostenlose Plan?
Für viele Kleinunternehmer ja! Der FREE-Plan umfasst 5 E-Rechnungen pro Monat. Für mehr gibt es den Starter-Plan ab 3,90€/Monat.